1. Bildungsziel
Die Wirtschaftsschule erstrebt eine umfassende und in allen Bereichen des menschlichen Lebens notwendig gewordene Grundausbildung sowie eine harmonische Entwicklung der geistigen, seelischen und körperlichen Kräfte ihrer Schüler. Sie sollen lernen, exakt zu beobachten, folgerichtig zu denken und sich schriftlich und mündlich klar auszudrücken. Die Wirtschaftsschule vermittelt eine gehobene Allgemeinbildung und eine grundlegende kaufmännische Fachbildung.
2. Aufnahme
Voraussetzungen:
(1) Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsfachschule ist
1. der Hauptschulabschluss, wobei ein Durchschnitt von mindestens 3,0 aus den Noten der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik sowie im Fach Deutsch mindesten die Note "befriedigend" und in den Fächern Englisch und Mathematik jeweils mindestens die Note "ausreichend" erreicht sein müssen, oder 2. das Zeugnis mit dem Versetzungsvermerk in die Klasse 10 der Realschule oder des Gymnasiums, oder 3. das Abgangszeugnis der Klasse 9 der Realschule oder des Gymnasiums, wobei in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Durchschnitt von 4,0 erreicht sein muss und in höchstens einem dieser Fächer die Note "mangelhaft" erteilt sein darf, oder 4. der Nachweis eines der Nummer 1, 2 oder 3 gleichwertigen Bildungsstandes.
(2) Sofern nach Aufnahme aller Bewerber, die die Voraussetzungen nach Absatz 1 oder 2 erfüllen, noch nicht alle Plätze an der Schule besetzt sind, kann der Schulleiter außerdem Bewerber mit dem Versetzungszeugnis in die Klasse 9 der Hauptschule aufnehmen, wenn im Versetzungszeugnis in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils mindestens die Note "gut" (2,0) erzielt und in Klasse 8 am Zusatzunterricht teilgenommen wurde, soweit die Hauptschule diesen angeboten hat.
Aufnahmeantrag, Anmeldung:
Der Aufnahmeantrag erfolgt mit der Anmeldung zur Berufsfachschule (Wirtschaftsschule). Anmeldeformulare können bei der Schule angefordert werden.
Einheitlicher Schlusstermin für die Abgabe der Bewerbung um die Aufnahme in eine berufliche Vollzeitschule ist jeweils der 1. März eines jeden Jahres.
Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen:
1 . ein Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg, 2. eine Abschrift oder Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses bzw. der letzten Halbjahresinformation. Das für die Aufnahme maßgebende Versetzungs- bzw. Abschluss- bzw. Abgangszeugnis ist in beglaubigter Kopie bis zum Schuljahresende vorzulegen. 3. eine Erklärung, a) ob und gegebenenfalls an welcher Berufsfachschule (Wirtschaftsschule) der Bewerber bereits an einem Auswahlverfahren teilgenommen hat, b) ob und gegebenenfalls an welcher Berufsfachschule (Wirtschaftsschule) der Bewerber ebenfalls einen Aufnahmeantrag gerichtet hat.
3. Abschlussprüfung
Am Ende des zweiten Schuljahres wird eine Abschlussprüfung durchgeführt. Wer die Prüfung bestanden hat, erhält das Zeugnis der Fachschulreife. Der erfolgreiche Abschluss der zweijährigen Kaufmännischen Berufsfachschule - Wirtschaftsschule - ist dem erfolgreichen Abschluss der Realschule (früher sog. "Mittlere Reife") gleichgestellt.
Termin:
Informationsveranstaltung
siehe: Infoveranstaltung
Anmeldung: Sekretariat - Zimmer A 202
Öffnungszeiten: siehe Verwaltung
Anmeldeschluss: 01.März desselben Jahres
Spätester Termin für die Abgabe der für die Aufnahme maßgebenden Abschlusszeugnisse in beglaubigter Kopie ist die Einschulung.
|